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BGH, 04.05.1983 - IVb ZB 652/81 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einbeziehung der Anwartschaft auf dynamische Versorgungsrente aus einem Zusatzversorgungsverhältnis bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) in den Versorgungsausgleich
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 27.01.1983 - 1 BvR 1008/79
Versorgungsausgleich II
Auszug aus BGH, 04.05.1983 - IVb ZB 652/81
Dies galt nicht nur für die Fälle der Verpflichtung zur Beitragszahlung nach § 1587 b Abs. 3 BGB auf der Grundlage des bisherigen Rechts (vgl. dazu nunmehr Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 1983 = FamRZ 1983, 342 und Gesetz zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich vom 21. Februar 1983, BGBl. I 105), sondern war - und bleibt insoweit - auch in den Fällen zu beachten, in denen der Versorgungsausgleich unter Einbeziehung von Anwartschaften aus einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes über § 1587 b Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 2 BGB im Wege des Splittings oder des Quasi-Splittings durchzuführen ist. - BGH, 26.05.1982 - IVb ZB 718/81
Rechtsnatur der Leistungen der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes; …
Auszug aus BGH, 04.05.1983 - IVb ZB 652/81
Dies steht in Einklang mit der nach Erlaß des angefochtenen Beschlusses entwickelten Rechtsprechung des Senats (BGHZ 84, 158 [BGH 26.05.1982 - IVb ZB 718/81]).